Bestimmungen für Gastangler & Mitglieder

1. Ab dem 1.1.2012 erhöht sich das Schonmaß vom Zander von 45 cm auf 50 cm.

2. In dem Zeitraum vom 1.2. bis zum 31.5. ist das Angeln mit Natur.- (Köderfisch) und Kunstködern nicht erlaubt. Die Schonzeit für Hecht und Zander ist vom 01.02. bis 31.05.

3. Für Gastangler ist das Fischen nur vom Ufer aus erlaubt.

4. Das Angeln ist prinzipiell nur mit zwei Ruten erlaubt.

5. Das heben von Fischen mit dem Hebenetz ist nur vom 1.9. bis zum 31.12 eines Jahres erlaubt.

6. Die neuen Bestimmungen des Berechtigungsscheines (Einfahrtsgenehmigung Natostraße) sind strikt einzuhalten.

7. Ab dem 01.06.2012 dürfen nur noch zwei Edelfische (2 Zander, 2 Hechte, oder 1 Zander und 1 Hecht) sowie 10 Barsche entnommen werden.

8. Den Kontrolleuren ist es erlaubt den Fischfang (auch Eimer und Taschen) zu kontrollieren.

9. Beim Erwerb der Angelkarte erklärt sich der Gastangler und das Mitglied mittels seiner Unterschrift bereit die aktuellen Bestimmungen anzuerkennen.

10. Bei nicht Einhaltung der Bestimmungen ist der Entzug der Angelkarte, bzw. ein Ausschluß für weitere Gastkarten nicht auszuschließen.

11. Die Tageskarte für Gastangler kostet 15,00 € für Erwachsene und 6,00 € für Jugendliche.

Die Vorstandschaft


Gastangler melden sich bitte bei:

Peter Hangg +49 (0)176 473 80 643

oder

Oliver Sefner +49 (0)151 636 420 90